l
labgegrenzte Dauer der Massnahme
lSituationsbezogenheit
lkeine Ausschluss von Laien
lWirksamkeit kann kontrolliert werden
lTransparenz des Verfahrens
lkonkrete und beobachtbare Phänomene
lErfolg wissenschaftlich nachgewiesen (K. Grawe, Bern)
lgenaues Beobachten notwendig
lEinbezug von der Betroffenen